Ein Fehler der sehr oft begangen wird:
Die Abwicklung des Unfallschadens ohne einen eigenen Sachverständigen!
Viele sind der Meinung, sie könnten den Fall alleine mit der gegnerischen Versicherung klären oder überlassen denen direkt das gesamte Schadensmanagement. Oftmals tritt auch die gegnerische Haftpflichtversicherung an den Verunfallten heran und bittet ihn, auf die Einschaltung eines eigenen Unfallgutachters zu verzichten.
Warum nicht?
Ganz einfach: Die Versicherung will den Schaden in einem solchen Fall lediglich mittels Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder aber mittels eigenem Gutachter der Versicherung regulieren.
Dann aber entgehen dem Geschädigten für den Schaden am KFZ spürbar Ansprüche:
Zu all diesen Punkten sagt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nichts aus.
Merke:
Wer zahlen muss, ist nicht euer Freund
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Unfallgutachten in voller Höhe bezahlen - dies ist gesetzlich geregelt!
Sollten Sie Fragen haben können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.
"Sehr zuverlässig und kompetent...Schnelle Abwicklung Gutachten wurde in 24 Std. erstellt"
-Herr S. aus Bonn - Bewertet auf gutachter.org
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Automobil Schaden- & Wertgutachtendienst
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