Die Teilkasko-Kfz-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden. Die Vollkasko zahlt, wenn ihr beispielsweise in eine überschwemmte Straße fahrt. Habt ihr grob fahrlässig gehandelt, darf die Versicherung ihre Leistungen allerdings kürzen.
Überschwemmungsschäden am stehenden Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung. Ihr zahlt nur die Selbstbeteiligung. Diese beträgt meist 150 Euro. Ist das Auto nur leicht beschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur.
Oft hat das Auto nach dem Hochwasser jedoch einen Totalschaden. In diesem Fall erstattet die Teilkasko den Zeitwert des Autos. Der Teilkasko-Tarif der meisten Versicherungen zahlt bei neuen Fahrzeugen beispielsweise sogar eine Neuwertentschädigung: Es wird der Neupreis des Autos ausgezahlt.
Normalerweise kürzt die Teilkasko in diesem Fall ihre Leistungen. Parkt Ihr euer Auto in einem Hochwasser-Gefahrengebiet, solltet ihr Hochwasserwarnungen im Auge behalten. Fahrt ihr euren Wagen nicht rechtzeitig weg, gilt dies als grob fahrlässiges Verhalten.
Dafür ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Allerdings kann sie sich darauf berufen, dass ihr grob fahrlässig gehandelt habt, wenn es offensichtlich gewesen sein muss, dass die Straße überschwemmt war. Dann zahlt sie nur einen kleinen Teil des Schadens.
Erste Hilfe: Was tun, wenn Auto unter Wasser steht?
Startet auf keinen Fall den Motor oder bewegt das Fahrzeug. Ansonsten droht ein schwerwiegender Motorschaden. Ist das Wasser zurückgegangen, solltet ihr den Wagen von einem Fachmann checken lassen.
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